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Der Beruf
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Das Tätigkeitsfeld der Zahnmedizin beinhaltet neben der Prävention und
Diagnose vor allem die Therapie von Zahn-, Mund- und
Kiefererkrankungen.
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Historisches
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Bereits im 5. Jahrhundert vor Christus praktizierten die ersten
ZahnärztInnen, jedoch beschränkte sich die Behandlung damals meist auf
das Entfernen von Zähnen mit Hilfe von Hebeln oder die Arbeit mit
Nadeln, Scheren und Klingen.
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Studium
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Das Studium der Zahnmedizin hat eine Regelstudienzeit von zehn
Semestern. Diese teilen sich in fünf vorklinische und fünf klinische
Semester und werden an einer wissenschaftlichen Hochschule absolviert.
Das Studium hat eine theoretische (vorklinische) und eine praktische
(klinische) Ausrichtung.
Im vorklinischen Abschnitt erwerben die Studenten
einen einheitlichen Wissensstand in den Naturwissenschaften. Zu den Fächern zählen Physik, Chemie, Biologie,
Anatomie, Biochemie, Physiologie, Propädeutik, Zahnersatzkunde und
Werkstoffkunde. Der klinische Abschnitt des Studiums umfasst das 6. bis
10. Semester. Hier soll den Studierenden die Fähigkeit vermittelt
werden, selbstständig Diagnosen zu stellen und Therapievorschläge
auszuarbeiten. Patienten werden von Studierenden unter Aufsicht
erfahrener Zahnärzte behandelt.
Das Studium umfasst insgesamt zehn Semester, jedoch
schließt sich ein 11. Semester an, in welchem die Prüfungen des
Staatsexamens abgelegt werden. Nach dem Staatsexamen erhält die
Zahnmedizinerin bzw. der Zahnmediziner auf Antrag die Approbation als
Zahnarzt. Weniger als die Hälfte der Absolventen promoviert im Anschluss an das Studium zum
Dr. med. dent.
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Voraussetzungen
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Um Zahnmedizin studieren zu können, benötigt man die Allgemeine
Hochschulreife (Abitur). Die Studienplätze sind
zulassungsbeschränkt, 40 % werden über die Zentrale Vergabe für
Studienplätze (ZVS) vergeben. In den Jahren 1995 bis 2005 schwankte der
Numerus Clausus zwischen 1,9 und 2,5. Für das Wintersemester 2006/07
lag der Numerus Clausus zwischen 1,0 und 1,8. Für die Vergabe eines
Studienplatzes über die ZVS spielt neben der Abiturnote auch
die Wartezeit eine Rolle. Für BewerberInnen, die nach dem Durchlaufen des
Verfahrens der ZVS keinen Studienplatz erhalten, besteht die Möglichkeit,
über die Auswahlverfahren der deutschen Hochschulen einen Platz zu
bekommen. Neben der Abiturnote spielt hier oft auch ein persönliches
Bewerbungsgespräch eine Rolle. Auf diese Weise werden 60 % der
Studienplätze vergeben.
Neben dem Studium an einer staatlichen Hochschule
gibt es in Deutschland ebenso die Möglichkeit, an der ältesten privaten Universität Deutschlands in Witten/Herdecke Zahnmedizin zu studieren.
Hier setzt sich das Bewerbungsverfahren aus einem schriftlichen
Motivationsschreiben, einem praktischen Test und einem Auswahlgespräch
zusammen.
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Studienkosten
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An staatlichen Hochschulen zahlen die Studierenden Studiengebühren, welche sich nach Bundesland unterscheiden, im Durchschnitt aber 500 € pro Semester betragen. An der Universität Witten/Herdecke
sind die Studiengebühren höher (665 € pro Monat).
Das
Zahnmedizinstudium zählt zu den teuersten Studiengängen in Deutschland,
da kostspieliges Studienmaterial angeschafft werden muss. Die Material-
und Anschaffungskosten betragen je nach Universität zwischen 1.000 und
10.000 €.
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Weiterbildung
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Nach Abschluss des Studiums kann sich die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt
in einer freien Praxis niederlassen oder als angestellte(r) Zahnarzt
bzw. Zahnärztin in einer Zahnklinik oder einer Praxis tätig werden.
Durch Weiterbildungen besteht die Möglichkeit, sich auf
Tätigkeitsschwerpunkte zu spezialisieren. Ebenso kann nach dem
Zahnmedizinstudium eine vierjährige Weiterbildungszeit im Bereich der
Kieferorthopädie oder Oralchirurgie absolviert werden.
ZahnmedizinerInnen, die den Beruf der bzw. des Mund-,
Kiefer-, Gesichtschirurgin/en anstreben, müssen nach dem
Zahnmedizinstudium ein vollständiges Studium der Humanmedizin
absolvieren, welches meist in einer Regelstudienzeit von 12 Semestern
abgeschlossen wird. An das Doppelstudium schließt sich dann eine
vierjährige Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt an.
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Verdienst
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Laut der Bundesagentur für Arbeit verdienen Zahnärzte bei den Kommunen ein Monatsbruttoentgelt von 3.300 bis 4.360 Euro.
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Links
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www.zvs.de (Zentrale Vergabestelle für Studienplätze)
www.dgzmk.de (Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)
www.zahniportal.de (Bundesverband der Zahnmedizinstudenten in Deutschland)
Quellen: wikipedia, Jobatlas der Süddeutschen
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