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Zahnmedizin

Der Beruf

Das Tätigkeitsfeld der Zahnmedizin beinhaltet neben der Prävention und Diagnose vor allem die Therapie von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen.

Historisches

Bereits im 5. Jahrhundert vor Christus praktizierten die ersten ZahnärztInnen, jedoch beschränkte sich die Behandlung damals meist auf das Entfernen von Zähnen mit Hilfe von Hebeln oder die Arbeit mit Nadeln, Scheren und Klingen.

Studium

Das Studium der Zahnmedizin hat eine Regelstudienzeit von zehn Semestern. Diese teilen sich in fünf vorklinische und fünf klinische Semester und werden an einer wissenschaftlichen Hochschule absolviert. Das Studium hat eine theoretische (vorklinische) und eine praktische (klinische) Ausrichtung.

Im vorklinischen Abschnitt erwerben die Studenten einen einheitlichen Wissensstand in den Naturwissenschaften. Zu den Fächern zählen Physik, Chemie, Biologie, Anatomie, Biochemie, Physiologie, Propädeutik, Zahnersatzkunde und Werkstoffkunde. Der klinische Abschnitt des Studiums umfasst das 6. bis 10. Semester. Hier soll den Studierenden die Fähigkeit vermittelt werden, selbstständig Diagnosen zu stellen und Therapievorschläge auszuarbeiten. Patienten werden von Studierenden unter Aufsicht erfahrener Zahnärzte behandelt.

Das Studium umfasst insgesamt zehn Semester, jedoch schließt sich ein 11. Semester an, in welchem die Prüfungen des Staatsexamens abgelegt werden. Nach dem Staatsexamen erhält die Zahnmedizinerin bzw. der Zahnmediziner auf Antrag die Approbation als Zahnarzt. Weniger als die Hälfte der Absolventen promoviert im Anschluss an das Studium zum Dr. med. dent.

Voraussetzungen

Um Zahnmedizin studieren zu können, benötigt man die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Die Studienplätze sind zulassungsbeschränkt, 40 % werden über die Zentrale Vergabe für Studienplätze (ZVS) vergeben. In den Jahren 1995 bis 2005 schwankte der Numerus Clausus zwischen 1,9 und 2,5. Für das Wintersemester 2006/07 lag der Numerus Clausus zwischen 1,0 und 1,8. Für die Vergabe eines Studienplatzes über die ZVS spielt neben der Abiturnote auch die Wartezeit eine Rolle. Für BewerberInnen, die nach dem Durchlaufen des Verfahrens der ZVS keinen Studienplatz erhalten, besteht die Möglichkeit, über die Auswahlverfahren der deutschen Hochschulen einen Platz zu bekommen. Neben der Abiturnote spielt hier oft auch ein persönliches Bewerbungsgespräch eine Rolle. Auf diese Weise werden 60 % der Studienplätze vergeben.

Neben dem Studium an einer staatlichen Hochschule gibt es in Deutschland ebenso die Möglichkeit, an der ältesten privaten Universität Deutschlands in Witten/Herdecke Zahnmedizin zu studieren. Hier setzt sich das Bewerbungsverfahren aus einem schriftlichen Motivationsschreiben, einem praktischen Test und einem Auswahlgespräch zusammen.

Studienkosten

An staatlichen Hochschulen zahlen die Studierenden Studiengebühren, welche sich nach Bundesland unterscheiden, im Durchschnitt aber 500 € pro Semester betragen. An der Universität Witten/Herdecke sind die Studiengebühren höher (665 € pro Monat).

Das Zahnmedizinstudium zählt zu den teuersten Studiengängen in Deutschland, da kostspieliges Studienmaterial angeschafft werden muss. Die Material- und Anschaffungskosten betragen je nach Universität zwischen 1.000 und 10.000 €.

Weiterbildung

Nach Abschluss des Studiums kann sich die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt in einer freien Praxis niederlassen oder als angestellte(r) Zahnarzt bzw. Zahnärztin in einer Zahnklinik oder einer Praxis tätig werden. Durch Weiterbildungen besteht die Möglichkeit, sich auf Tätigkeitsschwerpunkte zu spezialisieren. Ebenso kann nach dem Zahnmedizinstudium eine vierjährige Weiterbildungszeit im Bereich der Kieferorthopädie oder Oralchirurgie absolviert werden.

ZahnmedizinerInnen, die den Beruf der bzw. des Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgin/en anstreben, müssen nach dem Zahnmedizinstudium ein vollständiges Studium der Humanmedizin absolvieren, welches meist in einer Regelstudienzeit von 12 Semestern abgeschlossen wird. An das Doppelstudium schließt sich dann eine vierjährige Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt an.

Verdienst

Laut der Bundesagentur für Arbeit verdienen Zahnärzte bei den Kommunen ein Monatsbruttoentgelt von 3.300 bis 4.360 Euro.

Links

www.zvs.de (Zentrale Vergabestelle für Studienplätze)

www.dgzmk.de (Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)

www.zahniportal.de (Bundesverband der Zahnmedizinstudenten in Deutschland)

Quellen: wikipedia, Jobatlas der Süddeutschen