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Der Beruf
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Die Medizin befasst sich mit der Gesundheit, Vorbeugung, Erkennung und
Behandlung von Krankheiten. Zum Bereich der Medizin gehört neben der
Humanmedizin auch die Veterinärmedizin (Tiermedizin). Die Zahnmedizin
nimmt unter den ärztlichen Berufen eine Sonderstellung ein.
Zu den Aufgaben einer Ärztin bzw. eines Arztes
gehören neben der Diagnose, Heilung und Linderung von Krankheiten auch
Gesundheitsaufklärung und -beratung. Ebenso beschäftigen
sich die MedizinerInnen mit der gesundheitlichen Prävention,
Rehabilitation und mit Verwaltungsaufgaben.
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Historisches
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Die Möglichkeit, eine Lehre bei einem Wundarzt zu absolvieren, bestand
bereits im 16. Jahrhundert. Im 17. Jahrhundert lehrte der Arzt Wilhelm
Fabry Schüler die Anatomie, chirurgische Eingriffe und die Zubereitung
von Arzneien. 1797 gründeten einige Ärzte und Apotheker das erste
Medizinische Institut.
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Studium
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Für das Medizinstudium besteht eine bundesweite Zulassungsbeschränkung (NC), wobei die Universitäten bis zu 60 % ihrer
Studierenden selbst auswählen können, unter anderem über den Medizinertest (sog. Auswahlverfahren der Hochschulen).
Die durchschnittliche Studiendauer an
deutschen Universitäten betrug im Jahr 2003 12,9 Semester. Das Studium ist in zwei
Abschnitte gegliedert - einen vorklinischen Teil und einen klinischen Teil.
Im vorklinischen Ausbildungsabschnitt werden die natur- und
sozialwissenschaftlichen Grundlagen der Medizin vermittelt. Zu den
Fächern zählen neben Physik, Chemie, Biologie auch Anatomie,
Physiologie und Biochemie. Der klinische Abschnitt umfasst Fächer
wie Allgemeinmedizin, Chirurgie, Innere Medizin, Kinderheilkunde und
Orthopädie und beinhaltet eine zusammenhängende praktische Ausbildung
(Praktisches Jahr) von 48 Wochen. Der klinische Abschnitt schließt
mit der ärztlichen Prüfung ab. Danach kann die staatliche Zulassung
(Approbation) zur Berufsausübung als Arzt bzw. Ärztin beantragt werden.
Eine Doktorarbeit (Dissertation) ist in Deutschland
innerhalb und nach Abschluss des Medizinstudiums nicht vorgeschrieben, wird jedoch von einem Großteil der Studenten absolviert.
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Voraussetzungen
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Das Medizinstudium ist durch die Approbationsordnung für Ärzte
bundeseinheitlich geregelt. Zugangsvoraussetzung ist die Allgemeine
Hochschulreife oder ein anrechenbarer Schul- oder
Berufsausbildungsabschluss.
An einigen Hochschulen findet die Auswahl der
Studenten auch im Rahmen des sog. Medizinertests statt. Der Medizinertest
ist ein spezifischer Studierfähigkeitstest, der neben der Abiturnote
die höchste Voraussagekraft für den Erfolg in medizinischen
Studiengängen besitzt.
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Studienkosten
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An staatlichen Hochschulen beträgt die Studiengebühr pro Semester ca.
500 €, allerdings variieren die Kosten von Bundesland zu Bundesland. An der Universität Witten/Herdecke sind die Studiengebühren höher: Aktuell betragen sie 450 € pro Monat. Neben einer hohen Anzahl an Büchern und anderen Lehrmitteln, benötigen
Studenten der Medizin eine kleine Ausstattung an medizinischen Geräten,
welche selbst finanziert werden muss. Jedoch variieren die Kosten bzw.
Ausleihmöglichkeit an den Universitäten stark.
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Weiterbildung
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Im Anschluß an die Approbation ist es für Assistenzärztinnen und - ärzte üblich, an
einer Klinik zu arbeiten, um sich auf einem oder mehreren
Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. nach fünf Jahren
einen Facharzttitel zu erwerben, der die Voraussetzung für eine
Niederlassung ist.
Niedergelassene MedizinerInnen arbeiten in freier
Praxis, ggf. auch in einer Gemeinschaftspraxis. Es kann eine weitere Qualifizierung
erfolgen z. B. durch Schwerpunktsetzung oder im Rahmen von fakultativen
Fortbildungen. Außerdem ist es möglich, sich in bestimmten Bereichen
der Medizin zu spezialisieren, wie z. B. in Homöopathie oder
Allergologie.
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Verdienst
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Nach einer Umfrage liegt der durchschnittliche Nettoverdienst pro Monat im Westen etwa 3.600 bis
4.500 € und im Osten etwa 3.200 bis 4.000 €.
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Links
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www.medizinstudent.de (Das Portal für Medizinstudierende)
www.thieme.de (Webseite des Thieme Verlags, Informationsportal MedizinerInnen)
www.bundesaerztekammer.de (Bundesärztekammer)
Quellen: wikipedia , Jobatlas der Süddeutschen
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